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Selbstzahler bzw. Kostenerstattung

Behandlungen in Privatpraxen können grundsätzlich nicht mit gesetzlichen Krankenkassen  (GKV) abgerechnet werden! Gesetzlich Krankenversicherte sind als Selbstzahler willkommen.

 

Für Privatversicherte können Behandlungskosten von der privaten Krankenversicherung erstattet werden. Die Höhe der Kostenerstattung hängt vom individuell vereinbarten Vertrag ab. Bevor (!) eine Psychotherapie begonnen wird, sollten sich Privatversicherte mit den jeweiligen Vertragsbedingungen vertraut machen und mit der Versicherung Kontakt aufnehmen.

 

Zwischen Klienten und der Privatpraxis werden die Vereinbarungen in einem Behandlungsvertrag geregelt, ergänzend erhalten Sie einen Anamnesebogen. Es erscheint keine Eintragung in Ihrer Krankenakte!

  

Supervision oder Coaching werden von den Krankenkassen in keinem Fall übernommen. Diese Kosten können in der Regel als "außergewöhnliche Belastung" in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend gemacht, bzw. vom Arbeitgeber anteilig erstattet werden.

Honorarsätze

Einzelberatung/-therapie

Bei PKV-Abrechnung 3,5 Satz: 153,-€ pro Sitzung

120 €

Dauer: 50 Minuten

Musiktherapie / Einzeln                                                        120 €

Paarberatung/-therapie

159 €

Dauer: 50 Minuten

Coaching / Supervision, Einzelperson

120 €

Dauer: 50 Minuten

Coaching oder Supervision, 2 oder 3 Personen

195 €

Dauer: 50 Minuten

Coaching oder Supervision, ab 4 Personen

275 €

Dauer: 50 Minuten

Kurs je Einheit

45 €

Dauer: 65 Minuten

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